Sportverein Eddigehausen von 1922 e.V.

 

Willkommen auf unserer Webseite 

 


News


Zurück zur Übersicht

28.06.2020

Richtlinien für die Nutzung der Sporthallen des Flecken Bovenden

Nach der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sind zur Vermeidung der Gefahr einer Infektion für die Nutzung der Bovender Sportanlagen lt. Bürgermeister Brandes folgende Regelungen zu beachten:

• Es ist ein Mindestabstand von 2 Metern im gesamten Bereich der Sportstätte einzuhalten. Die Gesamtpersonenzahl ist der Hallengröße entsprechend auf
das erforderliche Minimum zu begrenzen. *)

• Es dürfen kontaktfreie Sportarten ausgeübt werden; Kontakt- oder Mannschaftssportarten dürfen nur unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass keine Wettkampfsimulation und keine Spiele erfolgen. Der Mindestabstand ist jederzeit einzuhalten!

• Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind – insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten – einzuhalten. Die genutzten Sportgeräte sind nach der Nutzung zu desinfizieren.

• Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen; Bekleidungswechsel und Körperpflege haben zu Hause zu erfolgen.

• Der Zutritt zu den Sportstätten hat unter Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.

• Es dürfen keine Veranstaltungen und Wettkämpfe durchgeführt werden.

• Es sind keine Zuschauer zugelassen.

Bernd Riethig
SVE – Der Vorstand

*) In einem Begleitschreiben wird angeführt, dass für Schulturnhallen jetzt von einem Nutzungsbereich von 10 m²/Person ausgegangen wird, so dass sich je nach Hallengröße eine begrenzte Personenzahl ergibt.
Gemäß einer Zeichnung des Architekten zur letzten Sanierung beträgt die Hallen-Nutzfläche 367,91 m². Damit dürfen sich max. 36 Personen aufhalten.



Zurück zur Übersicht