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28.06.2020
Richtlinien für die Nutzung der Sporthallen des Flecken Bovenden
Nach der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sind zur Vermeidung der Gefahr einer Infektion für die Nutzung der Bovender Sportanlagen lt. Bürgermeister Brandes folgende Regelungen zu beachten:
• Es ist ein Mindestabstand von 2 Metern im gesamten Bereich der Sportstätte einzuhalten. Die Gesamtpersonenzahl ist der Hallengröße entsprechend auf
das erforderliche Minimum zu begrenzen. *)
• Es dürfen kontaktfreie Sportarten ausgeübt werden; Kontakt- oder Mannschaftssportarten dürfen nur unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass keine Wettkampfsimulation und keine Spiele erfolgen. Der Mindestabstand ist jederzeit einzuhalten!
• Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind – insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten – einzuhalten. Die genutzten Sportgeräte sind nach der Nutzung zu desinfizieren.
• Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen; Bekleidungswechsel und Körperpflege haben zu Hause zu erfolgen.
• Der Zutritt zu den Sportstätten hat unter Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.
• Es dürfen keine Veranstaltungen und Wettkämpfe durchgeführt werden.
• Es sind keine Zuschauer zugelassen.
Bernd Riethig
SVE – Der Vorstand
*) In einem Begleitschreiben wird angeführt, dass für Schulturnhallen jetzt von einem Nutzungsbereich von 10 m²/Person ausgegangen wird, so dass sich je nach Hallengröße eine begrenzte Personenzahl ergibt.
Gemäß einer Zeichnung des Architekten zur letzten Sanierung beträgt die Hallen-Nutzfläche 367,91 m². Damit dürfen sich max. 36 Personen aufhalten.
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